Verband der Pädagogiklehrerinnen und Pädagogiklehrer e.V.
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TIPPS UND EMPFEHLUNGEN

Einstellungschancen von Pädagogiklehrerinnen und Pädagogiklehrern in ganz Deutschland

Das Wissen um Erziehung und Bildung bildet die Grundlage jedes universitären und schulischen Arbeitens und gehört in der Konsequenz zu den primären Überlebensfragen jeder Industriegesellschaft. Alle anderen gesellschaftlichen Handlungsfelder, die Politik, die Ökonomie oder das Recht fußen in ihren Handlungsfeldern auf den pädagogischen Fundamenten. Ohne den gesicherten Umgang mit diesem Denk- und Handlungsbereich stehen die Stabilität und die Kontinuität unserer Zivilgesellschaft in Frage. Gemessen an der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von Erziehung und Bildung gibt es in Deutschland viel zu wenig Lehrstühle für allgemeine Pädagogik, für die Fachdidaktik des Unterrichtsfaches Pädagogik/Sozialpädagogik und in der Konsequenz auch viel zu wenige Ausbildungsstätten für Pädagogiklehrer/innen bzw. für Lehrer/innen der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik. Allein Nordrhein-Westfalen bildet, was den letzten Punkt betrifft, eine Ausnahme. Für das berufsbildende Schulwesen werden  an den Universitäten Paderborn, Dresden, Tübingen, Lüneburg, Dortmund, Neubrandenburg/Rostock und Bamberg Lehrer/innen für Sozialpädagogik als berufliche Fachrichtung ausgebildet; für den allgemein bildenden Bereich sind es (s.u.) nur Hochschulen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Was das im Einzelnen für Lehramtsstudierende und Examinierte der pädagogischen Fächergruppe bedeutet, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

Referendarinnen und Referendare mit dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach Pädagogik/Erziehungswissenschaft.

Pädagogik (zur Vereinfachung des Sprachgebrauchs lassen wir Erziehungswissenschaft als Fächerbezeichnung künftig weg) als allgemeinbildendes Unterrichtsfach wird im Rahmen der Lehrerausbildung in Deutschland nur an Universitäten in Nordrhein-Westfalen angeboten (Bergische-Universität Wuppertal / Universität zu Köln / Universität Paderborn / Westfälische-Wilhelms-Universität Münster / Ruhr-Universität Bochum / Universität Bielefeld). Die an diesen Universitäten examinierten Lehramtsstudent/inn/en absolvieren das Referendariat bis auf wenige Ausnahmen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Nordrhein-Westfalen. An fast allen diese Einrichtungen existieren Fachgruppen für das Unterrichtsfach Pädagogik.

Nach der Zweiten Staatsprüfung kommen die meisten dieser Kolleg/inn/en an Gymnasien, Gesamtschulen, seltener an Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen unter. Ein kleiner Teil hat in den vergangen Jahren auch Stellen an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen oder an berufsbildenden Schulen anderer Bundesländer bekommen. Und dies, obwohl sie von den Zulassungsbedingungen ans allgemeinbildende Schulen gebunden wären. Es geschehen durch behördliche Ausnahmegenehmigungen oder durch Zusatzqualifikationen. Im ersten Fall spielt das Engagement der Schulleiter/innen eine oft nicht unerhebliche Rolle.

Die dritte Gruppe der examinierten Referendar/inn/e/n hat Stellen in anderen Bundesländern besetzt, die das Fach Pädagogik an allgemein bildenden in ihren Stundentafeln für die SII oder SI führen, selbst aber keine Pädagogiklehrer ausbilden. Zu diesen Bundesländern zählen Niedersachsen, Bremen, Hamburg Brandenburg.

In allen sechszehn Bundesländern kommt Pädagogik als Unterrichtsfach an Beruflichen Gymnasien, Fachgymnasien, Fachoberschulen oder Höheren Berufsfachschulen vor. Das sind Schulen, die nominell dem berufsbildenden Schulwesen zuzurechnen sind, aber allgemeinbildende Abschlüsse vermitteln. Auch an diesen Schulen arbeiten einige Pädagogiklehrer/innen, die zunächst grundständig für das allgemeinbildende Schulwesen ausgebildet wurden.

Referendarinnen und Referendare mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik

Referendarinnen und Referendare mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik können in allen sechzehn Bundesländern eingestellt werden. Im Prinzip besteht in allen Bundesländern Bedarf nach Lehrerinnen und Lehrern mit dem Unterrichtsfach Pädagogik. Dies gilt umso mehr, da nur an wenigen Universitäten in Deutschland ein Lehramtsstudium in Sozial-/Pädagogik möglich ist. Da über den regulären Ausbildungsweg der Bedarf im berufsbildenden Schulwesen (BBS / FS / BK / FOS / HHS / berufliche Gymnasien, etc.) nicht gedeckt werden kann, kommt es häufig zu Einstellungen von akademisch ausgebildeten Erziehungswissenschaftlern (Dipl. Pädagogen / Magister- oder Masterstudiengängen in Pädagogik oder affinen Fächern) oder zur Übernahme von Pädagogiklehrer/inne/n, die – zumeist in Nordrhein-Westfalen – für das allgemein bildende Schulwesen ausgebildet worden sind und die in diesem Bereich einen universitären Masterabschluss sowie eine zweite Staatsprüfung abgelegt haben. Als Faustregel gilt: Wenn der Bedarf an ausgebildeten Lehrer/innen im Fach Sozialpädagogik nicht gedeckt werden kann, öffnet die Behörde die Zugänge und stellt auch jenseits von Erlassen und Verwaltungsvorschriften Absolventinnen mit universitären Abschlüssen oder allgemein bildenden Abschlüssen ein. Ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht für diese Klientel selbstverständlich nicht, doch ist dieses Vorgehen in vielen Bundesländern gängige Praxis.

Akademikerinnen und Akademiker ohne Lehramtsstudium mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Pädagogik/Erziehungswissenschaft

Akademiker mit Studienabschluss Diplompädagogik oder Magister (M.A.) oder Master (mit Pädagogikanteil) haben die Möglichkeit diese Studienbereiche für ein Lehramtsstudium Pädagogik anrechnen zu lassen. Um in ein Referendariat eintreten zu können ist allerdings ein zweites Unterrichtsfach notwendig. Über die Zulassungen urteilen die einzelnen Universitäten jeweils unterschiedlich. Wie oben bereits angedeutet, ist es jedoch in Ausnahefällen möglich mit einem Diplom in Pädagogik unter bestimmten Bedingungen im Schuldienst der berufsbildenden Schulen als Pädagogiklehrer eingestellt zu werden. In einzelnen Bundesländern ist an der Berufsbildenden Schule der Mangel so groß, dass mit großzügiger Auslegung der Einstellungsbedingungen gerechnet werden kann. Im Einzelfall ist es angesagt, dass Schulleitungen ihre Verbindungen zur Schulaufsicht nutzen können, um diesen ungewöhnlichen Weg für Bewerber gangbar zu machen. Besonders dann, wenn in dem betreffenden Bundesland seitens der Universitäten keine Pädagogiklehrerausbildung angeboten wird, ist dies eine mögliche Variante zur Einstellung. Im Regelfall kann auf diesem Weg jedoch keine Lebenszeitverbeamtung erreicht werden.

Konkrete Hinweise für alle, die eine Stelle als Pädagogiklehrer anstreben

Für alle in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren examinierten Pädagogiklehrer/innen ist die Aussicht durchaus vielversprechend, eine Planstelle zu bekommen, falls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Für das Berufskolleg gilt das in noch stärkerem Maße als für das Gymnasium und Gesamtschule. Sollten für in Nordrhein-Westfalen ausgebildete Lehrer/innen dennoch Schwierigkeiten bestehen, eine Stelle zu bekommen, so tut sich bundesweit ein großer Markt auf. Für Gymnasium ausgebildete Lehrer/innen sollte keine Scheu haben sich in anderen Bundesländern auch für den berufsbildenden Bereich zu bewerben, zumal heutzutage an fast jeder Berufsschule auch Schulformen bestehen, an den das Abitur gemacht werden kann- auch im Fach Pädagogik!

Grundsätzlich gilt: Bewerber sollten flexibel sein, was Schulstandort und Schulform betrifft! Mit anderen Worten: Auch das Sauerland oder der Niederrhein sollte als Einsteigerstandort nicht ausgeschlossen werden und neben dem Gymnasium sollten Stellensuchende auch die Gesamtschule oder das Berufskolleg in Erwägung ziehen. Wenn dies alles nichts nutzt, bleiben Vertretungsstellen oder das Ausweichen auf den SI Bereich.

Eine weitere Alternative wäre - auch im allgemein bildenden Bereich - der Wechsel in ein anderes Bundesland. In Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg ist durchaus  Bedarf vorhanden. In diesen Ländern liegen aktuelle Lehrpläne für die Oberstufe vor. Hin und wieder wird das Fach Pädagogik in den genannten Ländern sogar in der Sekundarstufe I unterrichtet. Oft ist es schwierig, die Mangellage an einzelnen Gymnasien / Gesamtschulen / Oberschulen / Stadtteilschulen mit den Berufswünschen der examinierten Pädagogiklehrer/innen zu koordinieren. Die Schulleitungen bzw. die Schulaufsichtsbeamten wissen oftmals nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn Pädagogiklehrer gebraucht werden und die Bewerber kennen die Namen der aufnahmefähigen Schulen nicht. Für Suchende macht ein Blick ins Internet deutlich, an welchen Schulen Pädagogik unterrichtet wird. Generell lohnen sich Initiativbewerbungen in diesen Bundesländern, da in keinem davon Pädagogik als Unterrichtsfach grundständig an Universitäten ausgebildet wird und auch nur vereinzelt Pädagogiklehrer/innen an Studienseminaren ihr Referendariat durchführen können. Jedenfalls gibt es in den letzten Monaten viele Examinierte, die in anderen Bundesländern – vor allem im Norden und im Osten und vereinzelt auch im Süden - eine Stelle gefunden haben.

Wenn sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine Mail. Vielleicht können wir ihnen weiterhelfen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einstieg in den Beruf! Zum Schluss noch eine Bitte: Melden sie sich kurz per Mail bei uns, wenn Sie eine Stelle außerhalb Nordrhein-Westfalens gefunden haben, damit wir in Kontakt bleiben.

Verband der Pädagogiklehrer
und Pädagogiklehrerinnen e.V.

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46485 Wesel

Tel 0281/82452
Fax 0281/82452
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